Allgemeine EU – Einreisebestimmungen für Hunde/Tiere der Europäischen Union
Innerhalb der Europäischen Union (außer Malta, Schweden, Irland, Großbritannien) wurde ab 1.Oktober 2004 für die Mitnahme von Hunden vereinheitlicht:
Wer mit seinem Hund oder einem anderen Haustier von Deutschland in ein Urlaubsland innerhalb der Europäischen Union reisen will, benötigt:
– Hunde müssen für EU-Reisen ab sofort mit Microchip gekennzeichnet sein.
– der neue blaue Heimtierausweis für den Hund/das Tier muss immer mit geführt werden (In dem Heimtierausweis werden von dem Tierarzt die Impfungen, die Nummer von dem Microchip und die Beschreibung des Hundes/Tieres eingetragen).
– eine gültige Tollwutimpfung des Hundes/Tieres (In der deutschen Tollwut-Verordnung heißt es, dass der Hundewelpe bei der ersten Tollwut Impfung ein Alter von 3 Monaten haben muss und die Impfung des Hundewelpen als gültig bezeichnet wird wenn, diese mindestens 21 Tage zurückliegt. Einige Konsulate und Botschaften geben noch 30 Tage an, bitte informieren Sie sich rechtzeitig).
Die gültige Tollwutimpfung des Hundes/Tieres darf nicht länger wie 1 Jahr und muss mindestens 21 Tage zurückliegen.
Ansonsten gibt es in den verschiedenen Ländern folgende spezielle Regelungen:
Dänemark
Die Einreise mit Pit Bullterriern und Tosas und auch deren Kreuzungen nach Dänemark ist verboten.
In Dänemark gilt generelle Leinenpflicht für alle Hunderassen.
Die Mitnahme der Hunde in dänischen Verkehrsmitteln ist unproblematisch.
In den Zügen gibt es in Dänemark sogar oft extra Abteile für Reisende mit Hund.
Dänemark ist ein hundefreundliches Urlaubsland, in dem keine erhöhte Gefahr für den Hund bezüglich Urlaubskrankheiten besteht.
Jeder Hund sollte aber auch hier gegen Flöhe und Zecken geschützt sein.
Deutschland
Es gelten bei der Verbringung eines Hundes aus einem EU – Land nach Deutschland, die
EU – Einreisebestimmungen für Hunde.
Zur Bekämpfung gefährlicher Hunde dürfen nach dem (Bundes-) Gesetz keine Hunde folgender Rassen, auch nicht deren Kreuzungen, nach Deutschland eingeführt werden.
Dazu zählen:
Pit – Bullterrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire – Bullterrier
Bullterrier
Frankreich
Es gelten die EU – Einreisebestimmungen für Hunde in Frankreich.
Mindestalter der Hunde, für die Einreise nach Frankreich, beträgt 3 Monate
(+21 Tage für die Tollwut Impfung).
Die Hunde müssen mit einem Microchip gekennzeichnet oder tätowiert sein.
Frankreich hat die Einfuhr auf 5 Hunde/Tiere die älter wie 3 Monate sind beschränkt.
So genannten Kampfhunden der 1. Kategorie ist die Einreise nach Frankreich verboten.
Dazu zählen folgende Rassen: Pit – Bullterrier, Boerbulls, Tosas und Hunde mit Kreuzungen dieser Rassen
Ausnahme von dem Einfuhrverbot dieser Rassen der 1. Kategorie, nach Frankreich, besteht wenn der Hund in einem zugelassenen Stammbuch eines internationalen Hundeverbandes steht. Ebenfalls verboten ist die Einreise der so genannten Kampfhunde der 2. Kategorie nach Frankreich.
Folgende Hunderassen zählen in Frankreich dazu: American Staffordshire Terrier, Staffordshire – Bullterrier, Tosa, Rottweiler, Wachhunde, Schutzhunde, Hunde zur Verteidigung und Hunde mit Kreuzungen dieser Rassen
Ausnahme von dem Einfuhrverbot dieser Rassen der 2. Kategorie, nach Frankreich, besteht wenn der Hund in einem zugelassenen Stammbuch eines internationalen Hundeverbandes steht. Für die Hunde der 1. und 2. Kategorie gilt in Frankreich absolute Maulkorbpflichtpflicht und Leinenpflicht in der Öffentlichkeit.
Hunde der 1. und 2. Kategorie dürfen in Frankreich nur von Erwachsenen geführt werden.
Der Hundehalter, die Hundehalterin muss eine extra Haftpflichtversicherung nachweisen.
Die Hunde müssen in dem jeweiligen Ort angemeldet werden.
Italien
Es gelten die EU – Einreisebestimmungen für Hund, Hunde in Italien.
Es sind in Italien immer eine Leine und ein Maulkorb für den Hund mit zuführen.
Österreich
In Österreich gelten nur die EU Einreisebestimmungen für Hunde.
Die Hunde die nach Österreich eingeführt werden sollen, sind grundsätzlich nicht grenztierärztlich kontrollpflichtig.
Portugal
Es gelten die EU – Einreisebestimmungen für Hunde in Portugal.
In diesem Land gelten Leinenpflicht und Maulkorbpflicht für Hunde.
Hier dürfen Hunde auf keinen Fall mitgenommen werden:
- nicht an Strände
- nicht in Busse des öffentlichen Nahverkehrs
- nicht in Restaurants
Auf Fähren und auch in staatlichen Eisenbahnen dürfen Hunde hingegen mitfahren. Schweiz (ist kein EU – Land)
Für Hunde mit kupierten Ohren und/oder Ruten gilt in der Schweiz ein Einfuhrverbot.
Ungültig ist diese Regelung nur, wenn Sie ihren Urlaub in der Schweiz verbringen wollen,
oder in die Schweiz umziehen wollen (dann gilt Ihr Hund als Umzugsgut), oder Ihr Aufenthalt nicht mehr wie 3 Monate dort beträgt.
Bitte beachten Sie:
In den verschiedenen Kantonen/ Städten der Schweiz gibt es unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die Leinenpflicht und Maulkorbpflicht.
Ins besondere wenn Sie mit größeren Hunden den Urlaub in der Schweiz verbringen wollen.
Bitte Informieren Sie sich vor Ort nach den jeweiligen gültigen Bestimmungen in der Schweiz. Spanien (mit Festland, Balearen, Kanarische Inseln, Ceuta, Melilla)
Es gelten die EU- Einreisebestimmungen für Hunde in Spanien.
Es gibt allerdings in Bezug auf Hunde gefährlicher Rassen, Leinenpflicht und Maulkorbpflicht regionale Regelungen. Bitte informieren Sie sich vorher.
Hundehalter/Hundehalterin von Hunden gefährlich eingestufter Rassen müssen sich an die zuständige Gemeinde und autonome Regierung wenden, um die Hunde registrieren zu lassen und sich die jeweilig gültigen Vorschriften geben zu lassen.
Zu den potenziell gefährlich eingestuften Hunderassen zählen in Spanien:
Akita – Inu, American Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Pit – Bullterrier, Rottweiler, Staffordshire – Bullterrier, Tosa – Inu