AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von 4dogsandme! GmbH, Rütersbarg 46 in 22529 Hamburg, nachfolgend „Anbieter“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Die Bestimmungen regeln gleichzeitig das Mietverhältnis zwischen Kunde und dem Eigentümer/Vermieter des jeweiligen Ferienobjektes – nachstehend „Vermieter“ genannt, mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von 4dogsandme! GmbH zustande kommt.

I. Stellung und Leistungen von 4dogsandme! GmbH
Der Anbieter bietet auf seiner Internetseite oder in seinem Katalog die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den genannten Vermietern an. Der Anbieter hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter, soweit sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 651a Abs. 2 BGB nichts anderes ergibt.

Die Rechte und Pflichten vom Anbieter als Vermittler ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, oder hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff BGB für ergänzende, vertragliche Vereinbarungen.

Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vermieter gelten ausschließlich die für den Vermieter gültigen gesetzlichen Bestimmungen und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen.

Folgende Vereinbarungen werden durch den Anbieter, als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters, getroffen und Inhalt des Mietvertrages, soweit die nachfolgenden Bestimmungen und Regelungen bezüglich des Aufenthalts alle  Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten.

II. Buchungsablauf
Die Buchung kann am Telefon, per E-Mail oder per Fax erfolgen.

Mit der Buchung bietet der Kunde dem Vermieter des Objekts, vertreten durch den Anbieter, den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Objektbeschreibung, aller ergänzenden Angaben im Internet oder im Katalog und dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen (bei Buchungen kürzer als 1 Woche vor Belegungsbeginn bereits mit der telefonischen) Buchungsbestätigung zustande, welche der Anbieter als Vertreter des Vermieters erteilt.

III. Zahlungsabwicklung, Rücktritt, Umbuchung
Der Anbieter ist hinsichtlich aller Zahlungen und bezüglich eventueller Rücktrittskosten Inkassobevollmächtigte des Vermieters. Zahlungen sind an das angegebene Konto des Anbieters zu leisten. Entscheidend ist, dass der jeweilige Geldbetrag innerhalb der vereinbarten Zeit bei dem Anbieter eingegangen sein muss.

Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung fällig. Soweit im Einzelfall nichts anderes in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, beträgt diese 25% des Gesamtpreises und ist innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn zu überweisen.

Für Italien (Sizilien) gelten besondere Zahlungsbedingungen:
Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung fällig. Soweit im Einzelfall nichts anderes in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, beträgt diese 25% des Gesamtpreises und ist innerhalb von 3 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens 10 Wochen vor Belegungsbeginn zu überweisen.

Gehen Anzahlung und/oder Restzahlung bei dem Anbieter nicht innerhalb der jeweiligen Frist ein, obwohl das Ferienobjekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, ist der Anbieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Ihnen namens und in Vollmacht des Vermieters für diesen pauschalierte Rücktrittsgebühren zu berechnen. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.

Der Vermieter kann durch den Anbieter als Inkassobevollmächtigten im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche, anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:

1.) Bei einem Rücktritt bis zum 50. Tag vor Belegungsbeginn 25% des Gesamtpreises.
2.) Bei einem Rücktritt vom 49. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises.
3.) Bei einem Rücktritt vom 29. Tag bis zum Tag vor Belegungsbeginn 90% des Gesamtpreises.

Es bleibt Ihnen ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter oder aber gegenüber dem Anbieter nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung, den konkreten Ausfall geltend zu machen, welcher in diesem Fall Ihnen gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.

In jedem Fall eines Rücktritts sind Sie berechtigt, nach Maßgabe der Buchungsbestätigung, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, der mit allen Rechten und Pflichten in den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter, vertreten durch den Anbieter, kann dem von Ihnen gestellten Ersatzteilnehmer widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügt oder seinem Eintritt in den Vertrag gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.

Der Abschluss einer eventuellen Reiserücktrittskostenversicherung wird hiermit ausdrücklich empfohlen.

Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsabschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Belegungsdauer vorgenommen (Umbuchung), so erhebt der Anbieter namens des Vermieters, falls die Umbuchung möglich ist und durchgeführt werden kann, bis 90 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsentgelt von 25,00 € pro Umbuchung. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei vermittelten Mietverträgen mit Privateigentümern kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.

IV. Rücktritt durch den Vermieter
Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch der Vermieter, vertreten durch den Anbieter, den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Abs. 1 und 2 BGB sowie der Vorschriften, auf die in diesen Bestimmungen verwiesen wird, vereinbart.

Der Vermieter oder der Anbieter als dessen Vertreter können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn Sie und/oder Ihre Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie oder Ihre Mitreisenden sich in einem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erhält.

V. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder vom Anbieter zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Der Vermieter bezahlt an Sie jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.

VI. Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, bei Einzug bzw. bei Schlüsselübergabe eine Kaution zu verlangen, soweit sich dies aus der Objektbeschreibung ergibt. Die Kaution dient zur Deckung von Nebenkosten für Energieverbrauch und Endreinigung. Weist das Objekt bei der Rückgabe von Ihnen zu vertretende Schäden auf, ist der Vermieter berechtigt, dafür entstehende Kosten gleichfalls von der Kaution in Abzug zu bringen. Der Rest aus der Kaution wird nach Abzug von Nebenkosten und Regulierung der Sachschäden vom Vermieter wenn nicht vor Abreise in bar, so dann innerhalb eines Monats nach Abreise auf ein von Ihnen anzugebendes Konto erstattet.

VII. Obliegenheiten des Kunden gegenüber dem Anbieter
Mängel der Vermittlungsleistung vom Anbieter sind diesem gegenüber unverzüglich anzuzeigen und es ist diesem ausreichend Gelegenheit/Zeit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfällt jeder Anspruch des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag.

Damit Ihnen bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich Ihres (Nicht-) Verschuldens entstehen, empfehlen wir als Anbieter dringend, wenn Sie Schäden beim Bezug oder später feststellen, diese dem Vermieter gegenüber unverzüglich anzuzeigen oder/und im Bild festzuhalten, gleich, ob die Schäden nicht von Ihnen verursacht wurden oder für Sie nicht störend sind.

VIII. Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter
Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass Sie nach dem Vertragsverhältnis mit dem Vermieter verpflichtet sind, auftretende Mängel unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Sie riskieren sonst den Verlust etwaiger Ansprüche gegen den Vermieter.

Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Anzahl von Personen und Haustieren genutzt werden, die in der Beschreibung des Objekts vorgesehen und in der Buchungsbestätigung entsprechend vermerkt sind. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen oder aber die überzähligen Personen und Haustiere haben unverzüglich das Objekt zu verlassen. Das Feriendomizil, das Grundstück, das Mobiliar und Inventar sind vom Kunden pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Haustiere müssen stubenrein sein. Betten und Sofas sind für die Haustiere tabu. Falls die Haustiere im Feriendomizil und oder im Garten Verunreinigungen hinterlassen sollten, sind diese vom Kunden unverzüglich zu entfernen. Sie verpflichten sich, zugleich auch für Ihre Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln, und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.

Die mitgebrachten Haustiere müssen vor der Anreise ausreichend geimpft, gemäß den gültigen Einreisebestimmungen (Länderspezifisch) tierärztlich behandelt und in ausreichendem Maß versichert worden sein.

Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.

Sie sind dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, sauber (besenrein) und ordentlich zu hinterlassen. In einigen Häusern kann die Endreinigung gegen Zahlung eines Entgelts vom Vermieter übernommen werden. Wird das Objekt nicht oder nicht ordnungsgemäß gereinigt, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Kosten von der Kaution einzubehalten bzw. kann diese über den Anbieter geltend machen.

Sie verpflichten sich außerdem, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

IX. Haftung
Die vertragliche Haftung vom Anbieter als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, für jeden Schaden des Kunden, der nicht Körperschaden ist, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden vom Anbieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der Anbieter für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

X. Sonstiges
Sämtliche Ansprüche gegenüber dem Anbieter aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Kunde gegenüber dem Anbieter innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag geltend zu machen.

Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.

Ansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung – verjähren in einem Jahr.

Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen den Anbieter begründen und dieser selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Schweben zwischen dem Anbieter und dem Kunden Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Anbieter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

XI. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter findet deutsches Recht Anwendung.

Der Kunde kann den Anbieter nur an dessen Firmensitz verklagen.

Für Klagen des Anbieters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
1.) wenn und insoweit sich aus vertraglichen, nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
2.) wenn und insoweit auf den Vermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

XII. Mündliche Absprachen

Mündliche Absprachen sind unwirksam, sofern sie nicht vom Anbieter bzw. vom Vermieter bestätigt werden.

XIII. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.

Stand 01.04.2011